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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Deutschland / Oesterreich (Schweiz weiter unten)

Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Eurocentres Fremdsprachen GmbH – nachstehend «EUROCENTRES» genannt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGBInfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung), kann mit dem Buchungsformular von EUROCENTRES erfolgen, welches in der Broschüre oder auf den Internetseiten von EUROCENTRES unter www.eurocentres.com verfügbar ist und per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg an EUROCENTRES übermittelt werden kann. Mit diesem Buchungsformular bietet der Kunde EUROCENTRES den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EUROCENTRES den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.2. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben in der Reiseanmeldung verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages vor oder nach Reisebeginn entsprechend den Regelungen wird hingewiesen. Dem Kunden wird empfohlen, sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von EUROCENTRES «Pathfinder», genau zu bestimmen (auch verfügbar auf http://webcat.eurocentres.com/webcat/).

1.3. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind die Reiseausschreibung bzw. die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen von EUROCENTRES für die jeweilige Reise und das Reiseland, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.4. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger, insbesondere die örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Hotels und sonstige Quartiergeber, sowie Beförderungsunternehmen sind von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von EUROCENTRES hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5. Prospekte von Leistungsträgern, insbesondere Prospekte der örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Orts- und Unterkunftsprospekte, die nicht von EUROCENTRES herausgegeben werden, sind für EUROCENTRES und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von EUROCENTRES gemacht wurden.

1.6. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von EUROCENTRES zustande.

1.7. Die Person, die am Kurs teilnehmen wird, muss bei Kursbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Kursteilnehmer minderjährig, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der Adresse unterzeichnet ist.

1.8. In Australien gelten für unter 18-Jährige spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 330 EUR pro Person, zur Zahlung fällig. Bei Buchungen über die Eurocentres Website ist die Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Soweit EUROCENTRES zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

2.3. Erfolgt die Buchung weniger als drei Wochen vor Beginn, so gilt: a) Der Reisepreis ist sofort nach dem Empfang des Sicherungsscheines durch den Kunden zahlungsfällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung sofort, vor Empfang des Sicherungsscheines, fällig. b) Zu Kursbeginn soll der Teilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstigen Kosten vorweisen. c) Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen oder den Zahlungsnachweis nicht in anderer Form vorlegen, können die Leistungsträger von EUROCENTRES, soweit die vertraglichen Leistungen mangelfrei zur Verfügung stehen und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden begründet ist, die Teilnahme des Kunden am Unterricht und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen verweigern, wenn seine Zahlung so kurzfristig erfolgt ist, dass sie von EUROCENTRES im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung noch nicht erfasst werden konnte. d) Dem Teilnehmer bleiben Ansprüche und Einwendungen vorbehalten, wenn der nicht rechtzeitige Zahlungseingang oder dessen Verbuchung von EUROCENTRES zu vertreten ist.

2.4. Soweit Eurocentres zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EUROCENTRES berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

2.6. Wird auf Wunsch des Kunden die Rechnung an eine dritte Person, ein Unternehmen oder eine Institution gesandt oder auf diese ausgestellt, so ist damit keine Zustimmung von Eurocentres zu einem Vertragsübergang verbunden. Der Kunde, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, bleibt im Falle der Nichtzahlung des Dritten zur Zahlung verpflichtet.

3. Preiserhöhung
3.1. EUROCENTRES behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

3.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für EUROCENTRES nicht vorhersehbar waren.

3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber EUROCENTRES erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EUROCENTRES verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EUROCENTRES den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von EUROCENTRES über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EUROCENTRES den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EUROCENTRES, soweit der Rücktritt nicht zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. EUROCENTRES hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • Stufe bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%
  • Stufe vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20%
  • Stufe vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25%
  • Stufe vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
  • Stufe vom 6. Tag bis Freitag 16 Uhr (bei Buchungen für Australien, Neuseeland, China oder Japan bis Donnerstag 16 Uhr) vor Beginn des Kurses 75%
  • ab Freitag/Donnerstag 16 Uhr vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt der Reise/des Kurses 90%


4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall überlassen, EUROCENTRES nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die seitens EUROCENTRES geforderte Pauschale.

4.5. EUROCENTRES behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit EUROCENTRES nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht EUROCENTRES einen solchen Anspruch geltend, so ist EUROCENTRES verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Versicherungen EUROCENTRES empfiehlt dem Kunden dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und Rückreisekosten), des ELVIA-Security-Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung oder vergleichbarer anderer Versicherungen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann EUROCENTRES bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt erheben. Kurse bis zu 23 Wochen Dauer: EUR 75 pro Kunde Kurse ab 24 Wochen (Sprachensemester/-jahr): EUR 200 pro Kunde Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Annullation der Unterkunft nach Abreise
Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von EUR 75 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EUROCENTRES wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl EUROCENTRES kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen den Kurs mit weniger Teilnehmern durchführen oder nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EUROCENTRES muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) EUROCENTRES hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) EUROCENTRES ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von EUROCENTRES später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch EUROCENTRES geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers und Kündigung durch EUROCENTRES aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Es obliegt dem Kursteilnehmer, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs zu wählen.

10.2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen, soweit er daran nicht ohne Verschulden (z.B. Krankheit) gehindert ist.

10.3. EUROCENTRES erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert.

10.4. EUROCENTRES kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EUROCENTRES die Reise, andere Reiseteilnehmer oder den Unterricht nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.5. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Kunde gegen die ihm bekannt gegebenen Regeln der Sprachschule verstößt, gegen die des örtlichen Bildungsträgers oder der örtlichen Unterkunftseinrichtung oder gegen die Gesetze des Gastlandes.

10.6. Eine Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Kursteilnehmer bei der Anmeldung schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat und hieraus ursächlich Beeinträchtigungen des Sprachkurses, anderer Teilnehmer oder des Aufenthalts erwachsen, die auch durch Abmahnung des Teilnehmers oder andere Maßnahmen seitens EUROCENTRES nicht abgestellt werden können.

10.7. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig, wenn die entsprechenden Umstände EUROCENTRES bereits bei Vertragsschluss bekannt waren oder grob fahrlässig unbekannt blieben.

10.8. Die örtlichen Vertreter von EUROCENTRES sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von EUROCENTRES den Reisevertrag zu kündigen.

10.9. Kündigt EUROCENTRES, so behält den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. EUROCENTRES wird diesbezüglich dem Teilnehmer eine Abrechnung übermitteln und die entsprechenden Positionen belegen.

11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EUROCENTRES wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von EUROCENTRES anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von EUROCENTRES wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen EUROCENTRES anzuerkennen.

11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, EUROCENTRES erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn EUROCENTRES oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EUROCENTRES oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von EUROCENTRES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit EUROCENTRES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2. Die deliktische Haftung von EUROCENTRES für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.3. EUROCENTRES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von EUROCENTRES sind. EUROCENTRES haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EUROCENTRES ursächlich geworden ist. Eine eventuelle Haftung von EUROCENTRES aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EUROCENTRES unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES beruhen.

13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

13.5. Schweben zwischen dem Kunden und EUROCENTRES Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EUROCENTRES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. EUROCENTRES wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EUROCENTRES schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3. EUROCENTRES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EUROCENTRES eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EUROCENTRES findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen EUROCENTRES im Ausland für die Haftung von EUROCENTRES dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.3. Der Kunde kann EUROCENTRES nur an deren Sitz verklagen.

15.4. Für Klagen von EUROCENTRES gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EUROCENTRES vereinbart.

15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und EUROCENTRES anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2011 Reiseveranstalter ist: Firma EUROCENTRES Fremdsprachen GmbH Geschäftsführer: Michael C. Gerber Ernst-Wilhelm-Nay-Straße 9 D-50935 Köln Telefon: +49 (0)221 97 30 92 22 Telefax: +49 (0)221 97 30 92 28 E-Mail: team-de [at] eurocentres [dot] com



Schweiz

Art. 1 Anmeldung, Vertragspartner und Mindestalter
Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre oder auf www.eurocentres.com und senden Sie dieses möglichst frühzeitig an Eurocentres oder eine Eurocentres-Vertretung. Vorname und Familienname sind, wie in den benötigten Reisepapieren (Reisepass oder Identitätskarte) vermerkt, einzutragen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Eurocentres gilt der Vertrag zwischen Ihnen (Kursteilnehmer und Vertragspartner) und Eurocentres (Stiftung für Sprach und Bildungszentren, Seestrasse 247, CH-8038 Zürich, Schweiz) als abgeschlossen. Eurocentres kann nur Teilnehmende in ihren Kursen akzeptieren, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (16. Geburtstag vor Kursbeginn). Ist der Kursteilnehmer minderjährig, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der Adresse unterzeichnet ist. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die im Anmeldeformular gemachten Angaben korrekt sind und dass er mit dem Kursteilnehmer solidarisch für den Kurspreis und die weiteren gebuchten Leistungen haftet. In Australien gelten für unter 18-jährige Kursteilnehmer spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater ( Supplementary Information Australia 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Cairns.pdf, Supplementary Information New Zealand 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Perth.pdf). Der Kursteilnehmer ist definiert als eine Person, die einen Sprachkurs besucht oder besuchen möchte, der Gegenstand dieses Vertrages ist.

Art. 2 Angaben in der Anmeldung
Der Kursteilnehmer / Vertragspartner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass die bei der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen von falschen Angaben jederzeit ohne weiteres vom Sprachkurs ausgeschlossen werden kann (z. B. Anfänger, die ein Startdatum wählen, an dem keine Anfängerkurse angeboten werden). Das Kursgeld wird in einem solchen Fall in keiner Form, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Der Kursteilnehmer kann sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von Eurocentres, Pathfinder, jederzeit genau bestimmen. Der Pathfinder-Test ist auch auf www.eurocentres.com verfügbar.

Art. 3 Zahlungsbedingungen
Beim Empfang der Teilnahmebestätigung werden die Vorauszahlung von USD 475 / CHF 500 / EUR 330 / GBP 285 / JPY 50’000 / AUD 555 / NZD 665 / CAD 500pro Teilnehmer sowie die Prämien für die kombinierte ELVIA-Reiseversicherung und das ELVIA-Security Package fällig. (Bei Anmeldungen online beachten Sie bitte, dass die Vorauszahlung mit der Teilnahmebestätigung fällig wird.) Die restlichen Kurs- und Unterkunftsgebühren werden sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, wird die Zahlung für sämtliche Leistungen sofort fällig. Die Gebühren gelten nur dann als gültig bezahlt, wenn sie auf das von Eurocentres in der Bestätigung der Anmeldung genannte Konto eingezahlt worden sind. Anmeldungen per Telefon, Fax oder Post: Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Anzahlung zehn Tage nach Versand der Bestätigung, die Restzahlung sechs Wochen vor Kursbeginn belastet.

Art. 4 Zahlungsverzug
Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den vorgenannten Terminen, gerät der Vertragspartner ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Eurocentres nicht verpflichtet, den Kursteilnehmer zum Sprachkurs zuzulassen. Der Bestand der Forderung von Eurocentres bleibt hierdurch unberührt. Eurocentres kann die Entschädigung nach Art. 10 verlangen.

Art. 5 Zahlungsnachbeweis
Zu Kursbeginn muss der Kursteilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstiger Gebühren vorweisen. Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen, wird er zum Unterricht und zum Bezug der Unterkunft nicht zugelassen. Die Ansprüche von Eurocentres bleiben in diesem Fall unberührt.

Art. 6 Anmeldegebühr
Eine Anmeldegebühr von CHF 170 / EUR 110 / GBP 90 / JPY 18’000 / AUD 205 / NZD 205 / CAD 175 wird für alle Buchungen erhoben und wird unter keinen Umständen zurückerstattet. Die Einschreibegebühr für die Schulen in Spanien, Italien und Malta beträgt EUR 70. Art. 7 Umbuchungsgebühr Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung, die von Eurocentres bestätigt worden ist, die Schule, den Kurstyp, die Unterkunft, Daten etc. vor oder nach Kursbeginn ändern wollen, muss Eurocentres zustimmen. Wenn Eurocentres die Änderungen bestätigen kann, wird Ihnen eine Umbuchungsgebühr von USD 80 / CHF 100 / EUR 75 / GBP 50 / JPY 9’000 / AUD 125 / NZD 135 / CAD 110 berechnet. Beim Sprachenjahr / -semester beträgt die Umbuchungsgebühr USD 230 / CHF 300 / EUR 200 / GBP 145 / JPY 27’000 / AUD 370 / NZD 400 / CAD 330. Diese ist mit Zugang der Bestätigung zur Zahlung fällig. Diese Gebühr ist nicht zu bezahlen, wenn Sie sich vor Kursbeginn für eine längere Kursdauer entscheiden (eine Kursverlängerung nach Kursbeginn wird wie eine Neubuchung behandelt). Erhalten wir Ihren Umbuchungswunsch weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder nach Kursstart, können zusätzlich zu den Umbuchungsgebühren Kosten anfallen (z. B. für die Unterkunft), die wir Ihnen weiter belasten müssen. Bei Fokuskursen, die länger als vier Wochen dauern, können Sie den Fokus auch während des Kurses wechseln. Ein Wechsel ist jedoch Höchstens alle vier Wochen möglich. Wechseln Sie nach weniger als vier Wochen den Fokus, kommen die Umbuchungsgebühren zur Anwendung. Die Schule muss einem Wechsel in jedem Fall zustimmen.

Art. 8 Pass- und Visabestimmungen
Für zahlreiche Staaten gelten Pass- und Visavorschriften. Bitte informieren Sie sich über diese Vorschriften und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite 80 und auf www. eurocentres.com.

Art. 9 Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs wählt, der auch den Visa Bestimmungen entspricht. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen und an den Lektionen teilzunehmen. Sollte es durch unregelmäßige Teilnahme oder anderes Verhalten des Teilnehmers zur Gesetzesverletzung, zu Konflikten mit Visa Bestimmungen oder zu Störungen für die anderen Kursteilnehmer kommen, behält sich Eurocentres das Recht vor, den Teilnehmer von der Schule zu weisen. In diesem Fall wird das Schulgeld unter keinen Umständen zurückbezahlt, auch nicht anteilig.

Art. 10 Abmeldung vor Kursbeginn
Der Vertragspartner kann vor Beginn des Kurses jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Macht der Vertragspartner von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, kann Eurocentres eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem verbleibenden Zeitraum zwischen dem Eingang der Rücktrittserklärung bei Eurocentres und dem geplanten Beginn des Kurses. Die Entschädigungshöhe beträgt 20.–14. Tag vor Beginn des Kurses: 25% des Arrangements 13.–7. Tag vor Beginn des Kurses: 50% des Arrangements 6. Tag bis Donnerstag 16 Uhr vor Beginn des Kurses: 75% des Arrangements ab Donnerstag 16 Uhr vor Beginn des Kurses und Nichterscheinen: 100% des Arrangements Zusätzlich werden die Einschreibegebühr sowie allfällige Gebühren für die Organisation der Unterkunft, Prämien für die kombinierte ELVIAReiseversicherung in Rechnung gestellt. Für Kursteilnehmer, die mit einem Studentenvisa in Australien studieren möchten, gelten andere Bestimmungen. Bitte verlangen Sie diese von Ihrem Berater, bevor Sie sich für einen Kurs in Australien anmelden. («Zusatzinformationen Australien». ( Supplementary Information Australia 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Cairns.pdf, Supplementary Information New Zealand 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Perth.pdf))

Art. 11 Nichtantritt oder Abbruch des Sprachkurses, Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Bei Nichtantritt, Abbruch des Kurses oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen wie z. B. einzelner Lektionen durch den Kursteilnehmer bleibt der volle Preis geschuldet. Eurocentres ist berechtigt, den vollen Arrangementpreis zu verlangen. Für Studierende mit einem australischen Studentenvisum gelten andere Bestimmungen. Diese erhalten Sie vor der definitiven Buchung von Ihrem Berater (( Supplementary Information Australia 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Cairns.pdf, Supplementary Information New Zealand 2012.pdf, Supplementary Information Australia 2012 - Perth.pdf)).

Art. 12 Kündigung und / oder Wechsel der Unterkunft nach Kursbeginn
Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich und ausschließlich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von USD 80 / CHF 100 / EUR 75 / GBP 50 / JPY 9’000 / AUD 125 / NZD 135 / CAD 110 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.

Art. 13 Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen irgendwelcher Art muss der Kursteilnehmer unverzüglich der lokalen Schulleitung oder Eurocentres in Zürich mitteilen. Bei von Eurocentres vermittelten Leistungen sind Beanstandungen an den zum Erbringen der Leistung verpflichteten Dritten zu richten. Der Kursteilnehmer kann, sofern der von ihm geltend gemachte und eine von Eurocentres zu erbringende Leistung betreffende Mangel nicht innert angemessener Frist von Eurocentres behoben wird, den Mangel selbständig beheben, wobei Eurocentres die entsprechenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung gegen Beleg ersetzt. Dem Kursteilnehmer bleibt es offen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Etwaige Forderungen sind spätestens innerhalb eines Monates nach der vereinbarten Beendigung des Kurses bei Eurocentres in Zürich mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Wird diese Frist verpasst, so entfallen und verwirken sämtliche Ansprüche unter jedem Rechtstitel. Eurocentres haftet für eigene Leistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird; bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden zudem auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Eurocentres haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung usw. oder Missbrauch von Wertsachen, Fotoapparaten und Videokameras, Mobiltelefonen, Kreditkarten, Bargeld usw. Eurocentres haftet nicht für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. Eurocentres haftet nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Leistungen. Für die außervertragliche Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.

Art. 14 Versicherungen
Eurocentres empfiehlt dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und Rückreisekosten) and des ELVIA-Security Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsprämien sind in den Kursgebühren nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt. Die Prämien der kombinierten Reiseverisicherung sind nicht rückerstattungsfähig

Art. 15 Mindestanzahl Teilnehmer
Falls die für die Durchführung des Sprachkurses notwendige Mindestanzahl von sechs Kursteilnehmern nicht erreicht wird, informiert Eurocentres den Kursteilnehmer / Vertragspartner mindestens drei Wochen vor Kursbeginn. Kann Eurocentres dem Kursteilnehmer / Vertragspartner keinen anderen Sprachkurs anbieten, erstattet Eurocentres die bereits bezahlten Gebühren zurück. Es besteht kein Recht auf eine Umtriebsentschädigung oder weitergehende Ersatzforderungen. Eurocentres kann im Ausnahmefall auch Kurse mit weniger als sechs Teilnehmern durchführen.

Art. 16 Änderungen bei Preisen, Daten oder den Leistungen
Solange keine Bestätigung der Anmeldung erfolgt ist, ist Eurocentres berechtigt, die im Kurskalender, im Internet oder sonst wie veröffentlichten Daten und Preise jederzeit zu ändern. Nach Vertragsabschluss kann Eurocentres das angegebene Leistungsprogramm ändern, soweit die Änderungen unvermeidlich, unerheblich und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinflussen. Kommt es im Hinblick auf wesentliche Leistungen zu erheblichen Veränderungen, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Sprachkurs zu verlangen, wenn Eurocentres ihm einen solchen anbieten kann. Eurocentres teilt dem Vertragspartner eine solche Veränderung unverzüglich mit. Der Vertragspartner muss seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung von Eurocentres geltend machen. Eurocentres ist berechtigt, nach Vertragsabschluss und bis drei Wochen vor Kursbeginn die Preise aus folgenden Gründen zu erhöhen: Anstieg der Beförderungskosten, Zunahme der Abgaben auf bestimmten Leistungen, Erhöhung der Wechselkurse, staatliche verfügte Preiserhöhungen, Einführung oder Erhöhung von staatlichen Abgaben. Bei einer solchen Erhöhung kann der Preis entsprechend angepasst und erhöht werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Vertragspartner die gleichen Rechte wie bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung. Programm- und Leistungsänderungen während des Sprachkurses sind aus nicht vorhersehbaren oder abwendbaren Gründen zulässig, so lange der Gesamtzuschnitt des Programms nicht verändert wird. – Eurocentres behält das uneingeschränkte Recht, Kursteilnehmer entsprechend ihren Sprachkenntnissen in Klassen einzuteilen oder umzuteilen oder andere notwendige Maßnahmen für einen korrekten Schulbetrieb zu ergreifen.

Art. 17 Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns nur erfasst, wenn Sie einen Katalog bestellen, eine Offerte einholen oder einen Kurs buchen. Die Daten bleiben bei Eurocentres und werden nicht an Drittpersonen oder -organisationen weitergeleitet. Ihre Daten werden nur weitergegeben um – Ihre Unterkunft zu buchen (z. B. Gastfamilie, Studentenwohnheim, Hotel). – einen Kurs oder eine Leistung für Sie zu buchen, die durch ein Eurocentres- Partnerunternehmen durchgeführt wird (z. B. Partnerschulen, Reiseversicherung, Universitäten, Berufspraktika). Im Eurocentres-Katalog sowie auf der Kursbestätigung wird darauf hingewiesen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht zu Eurocentres gehört. – Ihnen den gewünschten Katalog so schnell wie möglich zuzustellen, können wir Ihre Bestellung an einen unserer Vertragspartner in Ihrer Wohnregion weiterleiten. – gesetzliche Bedingungen zu erfüllen, in bestimmten Fällen sind wir dazu verpflichtet, Ihre Daten amtlichen Instanzen (z. B. Einreisebehörden) zugänglich zu machen. Ihre Daten werden bei Eurocentres in Zürich aufbewahrt. Wir verwenden die Daten, abgesehen von der Beratung und Buchung, dafür, Ihnen, falls gewünscht, Informationen über Produktneuheiten von Eurocentres zuzustellen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie diesen Service nicht wünschen.

Art. 18 Vertragsparteien / Sicherstellung
Der Vertrag kommt zwischen dem Vertragspartner gemäß Art. 1 und der Stiftung für Sprach- und Bildungszentren, Seestrasse 247, 8038 Zürich («Eurocentres») zustande. Eurocentres hat im notwendigen Umfang eine Kundengeldabsicherung abgeschlossen.

Art. 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Zürich, Schweiz, vereinbart. Diese Regelungen gelten vorbehältlich zwingend anwendbarer, anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie bitte eine Eurocentres- Buchungsstelle oder Telefon +41 (0)44 485 50 40.