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Visa Nach unserem besten Wissen sind die nachfolgenden Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Um die jeweils aktuellsten Informationen zu erhalten, empfehlen wir jedoch, die einschlägigen Websites zu besuchen und mit der nächsten High Commission Rücksprache zu nehmen. | Visa | | »» Australien und Neuseeland | Teilnehmer, die sich max.12 Wochen lang in Australien oder Neuseeland aufhalten möchten, benötigen lediglich ein 3 Monate gültiges Besucher-(Touristen-)Visum (Mindestalter 16 Jahre). Teilnehmern, die mit einem «Working Holiday Maker»-Visum nach Australien reisen wollen, ist ein Studienaufenthalt von max. 4 Monaten gestattet. Teilnehmer, die einen Aufenthalt von mehr als 12 Wochen in Australien oder Neuseeland planen und für Australien kein «Working Holiday Maker»-Visum erhalten können, benötigen ein Studentenvisum (Mindestalter 18 Jahre). Für ein Studentenvisum müssen Teilnehmer (a) einen Intensiv- oder Super-Intensivkurs (Brisbane, Cairns, Perth, Auckland) oder einen Vollzeitkurs (Sydney) buchen; (b) folgende Unterlagen vorlegen:
- Angebotsschreiben
- Nachweis über Zahlung der Kursgebühren
- obligatorische Krankenversicherung für Studenten (OSHC: Overseas Student Heal Cover) (ca. AUD 30 bis AUD 90 pro Monat) nur für Australien
- Electronic Confirmation of Enrolment (eCoE); wird von der Schule in Australien an das «Department of Immigration and Multicultural Affairs» und in Kopie an den Antragsteller gesandt.
- Förmliche Erklärung, dass während des Aufenthaltes der eigene Unterhalt bestritten werden kann (Grundlage: AUD 1’200 / NZ 1’000 pro Monat).
Bei Einreise ist das Visum und die Anschrift der Unterkunft vorzulegen. Nähere Informationen erteilen die Botschaften oder Konsulate von Australien bzw. Neuseeland. Nützliche Websites: www.immi.gov.au, www.immigration.govt.nz | | »» England | Kursdauer von weniger als sechs Monaten: Kursteilnehmer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zur Einreise nach Großbritannien häufig ein Visum. Es wird empfohlen, dass Nicht-EUBürger noch vor der Reise eine Einreisegenehmigung bei den entsprechenden Visa-Stellen beantragen (Britische Botschaften oder Konsulate). Bei Grenzübertritt sind vorzulegen: Der Bestätigungsbrief der Schule, der Zahlungsnachweis für die Studiengebühren, die Adresse der Unterkunft, das Rückflugticket und ein formeller Finanznachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie während des Aufenthaltes Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Für Reisende aus gewissen Ländern ist zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Kursteilnehmer, welche ihren Aufenthalt auf sechs oder mehr Monate verlängern möchten, werden gebeten, folgende Bestimmungen zu beachten. Kursdauer von sechs oder mehr Monaten: Kursteilnehmer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen zur Einreise ein «Certificate of Sponsorship». Die Bescheinigung wird durch Eurocentres bei Kursanmeldung ausgestellt und ist mit einer zusätzlichen, nicht erstattbaren Gebühr von CHF 31 verbunden. Eurocentres empfiehlt allen Studenten, welche ein Visum für sechs oder mehr Monate benötigen, vor der Einreichung des Visa-Antrages den Online-Einschätzungstest des UK Home Offices durchzuführen. Die zusätzlichen Kosten für den Test können direkt mit dem UK Home Office beglichen werden. Das Gleiche gilt für Studenten, welche ihre Aufenthaltsdauer nachträglich verlängern möchten. Die Visa-Kosten sind nicht in der Gebühr für das «Certificate of Sponsorship» enthalten. Für Reisende aus gewissen Ländern ist zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Für weitere Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Botschaft oder dem Konsulat Großbritanniens auf. | | »» Kanada | Teilnehmer, die Kanada für 6 oder weniger Monate besuchen möchten, können dies mit einem einfachen Besucher-(Touristen-)Visum tun. Teilnehmer mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten benötigen ein Studentenvisum. Je nach Wohnort kann es zwischen 1 Woche bis zu 3 Monaten dauern, bis Sie das Visum erhalten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Botschaft oder dem Konsulat Kanadas auf. Nützliche Website: www.cic.gc.ca | | »» Irland | Teilnehmer vieler Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen für die Einreise in Irland ein Visum. Für die Beantragung sind ein Einladungsschreiben der Schule, ein Nachweis über die Entrichtung der Unterrichtsgebühr, ein Krankenversicherungsnachweis sowie eine formelle Einkommenserklärung erforderlich, mit der der Student nachweist, dass er seinen Lebensunterhalt während des Aufenthalts bestreiten kann. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der irischen Botschaft. Nützliche Website: www.irlgov.ie | | »»USA | Studenten, welche über 20 Kurslektionen buchen, benötigen ein Studentenvisum (kein Touristenvisum), erhältlich bei der amerikanischen Botschaft / beim amerikanischen Konsulat vor Ort. Zur Beantragung des Visums benötigen Studenten das ausgefüllte Formular I-20 von der Schule. Neue, seit Juni 2003 gültige Vorschriften (SEVIS: das neue automatisierte System der amerikanischen Regierung zur Beantragung eines Studentenvisums) besagen, dass für die Ausstellung des Formulars I-20 Einkommensunterlagen des Studenten vorliegen müssen (z. B. Kontoauszug), mit denen nachzuweisen ist, dass er / sie über «ausreichende finanzielle Mittel» verfügt, um in den Vereinigten Staaten während des im I-20 angegebenen Zeitraums zu studieren / seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, «die aus einer genannten und zuverlässigen finanziellen Quelle stammen.» Ausführlichere Informationen sind bei der US-Botschaft oder beim US-Konsulat erhältlich. Nützliche Website: www.travel.state.gov | | »» Russland | Alle Teilnehmer benötigen ein Touristenvisum mit einer Gültigkeit von mindestens 30 Tagen. Für längere Aufenthalte ist ein Studentenvisum erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten kann ein HIVTest erforderlich sein. Genauere Informationen erhalten Sie bei der russischen Botschaft oder beim russischen Konsulat. Nützliche Websites: www.russianembassy.net, www.russian-embassy.info | | »» Frankreich, Spanien, Malta, Schweiz | Teilnehmer aus vielen Ländern können in Frankreich, Malta, Spanien oder in der Schweiz einen Ausbildungskurs bis zu 13 Wochen mit einem einfachen Touristenvisum besuchen, das beim Grenzübertritt erteilt wird. Für die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union, Islands und Liechtensteins, wird für Aufenthalte von mehr als 13 Wochen ein Studentenvisum benötigt. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Botschaft oder dem Konsulat Frankreichs, Maltas, Spaniens oder der Schweiz auf. Nützliche Websites: Frankreich: www.diplomatie.gouv.fr; Malta: www.foreign.gov.mt; Spanien: www.mae.es (nur in Spanisch) oder allgemein www.worldtravelandtourism.com; Schweiz: www.eda.admin.ch. | | »» Deutschland | Teilnehmer aus vielen Ländern können in Deutschland einen Ausbildungskurs bis zu 13 Wochen mit einem einfachen Touristenvisum besuchen, das beim Grenzübertritt erteilt wird. Ein Touristenvisum kann nicht verlängert werden. Für die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union wird für Aufenthalte von mehr als 13 Wochen ein Sprachkursvisum benötigt, das vorerst für 3 Monate gilt und anschließend innerhalb Deutschlands mit Unterstützung der Schule verlängert werden kann. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Botschaft oder dem Konsulat Deutschlands auf. Nützliche Website: www.auswaertiges-amt.de | | »» Italien | Teilnehmer aus vielen Ländern benötigen für einen Ausbildungskurs bis zu 13 Wochen kein Visum. Für die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und der Schweiz, wird für Aufenthalte von mehr als 13 Wochen ein Studentenvisum benötigt. Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen, müssen sich Nicht-EU-Bürger innerhalb 8 Tagen nach Ankunft beim Polizeipräsidium in Italien melden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, müssen Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, indem sie ihren Antrag bei der Post stellen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Botschaft oder dem Konsulat Italiens auf. Nützliche Website: www.esteri.it | | »» Japan | Teilnehmer aus Ländern, die nicht zu den 62 Ländern gehören, bei denen ein Visumbefreiungsabkommen mit Japan besteht, benötigen ein Kurzaufenthaltsvisum (maximal 90 Tage). Teilnehmer, die für die Beantragung des Visums Dokumente (beispielsweise ein Letter of Acceptance) von Eurocentres Kanazawa benötigen, müssen vor der Anmeldung den von Eurocentres Kanazawa ausgehändigten Kursvorbereitungsfragebogen ausfüllen. Der ausgefüllte Fragebogen ist bis spätestens zwei Monate vor Kursbeginn an Eurocentres Kanazawa zurück zu geben und die vollständige Zahlung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn von unserem Hauptbüro bestätigt worden sein. Genauere Informationen erhalten Sie bei der japanischen Botschaft oder beim japanischen Konsulat. Nützliche Website: www.mofa.go.jp | | »» China | Für einen Aufenthalt in China wird ein Visum benötigt (30 oder 60 Tage). Dieses kann bei der Chinesischen Botschaft in Ihrem Land bezogen werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie ein normales Touristenvisum (L-visa) beantragen, ein Studentenvisum ist für unsere Kurse nicht erforderlich. Für einen Aufenthalt von mehr als 60 Tagen fallen hohe Gebühren an. Visabestimmungen sind oftmals Änderungen vorbehalten. Auf folgenden Websites finden Sie aktuelle Informationen: www.fmprc.gov.cn; www.fmprc.gov.cn Chinesische Botschaft in Ihrem Land: www.travelchinaguide.com | | »» Südafrika | Studenten aus den meisten Ländern müssen noch vor ihrer Abreise nach Südafrika ein Visum beantragen. Bürger folgender Länder, die nicht länger als 90 Tage in Südafrika bleiben möchten, benötigen kein Visum. Ihnen wird aber bei Ankunft eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Besucher ausgestellt: Argentinien, Österreich, Belgien, Brasilien, Chile, Tschechien, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Mexiko, Niederlande, Schweden, Schweiz, Taiwan und Venezuela. Bürger folgender Länder, die nicht länger als 30 Tage in Südafrika bleiben möchten, benötigen kein Visum. Ihnen wird aber bei Ankunft eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Besucher ausgestellt: Polen, Türkei, Südkorea. Es wird allen Teilnehmern dringend empfohlen, sich vor Abreise über die aktuellen Visabedingungen beim nächsten Konsulat Südafrikas zu informieren, da sich die Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Nützliche Website: http://home-affairs.pwv.gov.za |  |
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