Allg. Geschäftsbedingungen Deutschland 2009 Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Eurocentres Fremdsprachen GmbH – nachstehend«EUROCENTRES» genannt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und dieInformationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung), kann mit dem Buchungsformular von EUROCENTRES erfolgen, welches in der Broschüre oder auf den Internetseiten von EUROCENTRES unter www.eurocentres.com verfügbar ist und per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg an EUROCENTRES übermittelt werden kann. Mit diesem Buchungsformular bietet der Kunde EUROCENTRES den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EUROCENTRES den Eingang der Buchung unverzüglich aufelektronischem Weg
1.2. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben in der Reiseanmeldung verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages vor oder nach Reisebeginn entsprechendden Regelungen wird hingewiesen. Dem Kunden wird empfohlen, sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von EUROCENTRES «Pathfinder», genau zu bestimmen.
1.3. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind die Reiseausschreibung, bzw. die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen von EUROCENTRES für diejeweilige Reise und das Reiseland soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.4. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger, insbesondere die örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Hotels und sonstige Quartiergeber, Beförderungsunternehmensind von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt desReisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von EUROCENTRES hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5. Prospekte von Leistungsträgern, insbesondere Prospekte der örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Orts- und Unterkunftsprospekte, die nicht von EUROCENTRES herausgegeben werden, sind für EUROCENTRES und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstandder Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von EUROCENTRES gemacht wurden.
1.6. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von EUROCENTRES zustande.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, max. jedoch 250 EUR pro Person, zur Zahlungfällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Soweit EUROCENTRES zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kundengegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3. Erfolgt die Buchung weniger als drei Wochen vor Beginn, so gilt: a) Der Reisepreis ist sofort nach dem Empfang des Sicherungsscheines durch den Kunden zahlungsfällig. b) Zu Kursbeginn soll der Teilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstigen Kosten vorweisen. c) Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen oder den Zahlungsnachweis nicht in anderer Form führen, können die Leistungsträger von EUROCENTRES, soweit dievertraglichen Leistungen mangelfrei zur Verfügung stehen und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden begründet ist, die Teilnahme des Kunden am Unterricht und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen verweigern, wenn seine Zahlung so kurzfristig erfolgt ist, dass sie von EUROCENTRES im Rahmen einerordnungsgemäßen Buchhaltung noch nicht erfasst werden konnte. d) Dem Teilnehmer bleiben Ansprüche und Einwendungen vorbehalten, wenn der nicht rechtzeitige Zahlungseingang oder dessen Verbuchung von EUROCENTRES zu vertreten ist.
2.4. Soweit EUROCENTRES zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kundengegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EUROCENTRES berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
2.6. Wird auf Wunsch des Kunden die Rechnung an eine dritte Person gesandt oder auf diese ausgestellt, so bewirkt dies keine Vertragsänderung bezüglich des Vertragspartners von EUROCENTRES. Der Kunde, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, bleibt im Falle der Nichtzahlung des Dritten zur Zahlung verpflichtet.
3. Leistungen an Feiertagen An Tagen, die nach den örtlichen Gesetzen am Reiseziel Feiertage sind, findet kein Sprachkurs statt. Anteilige Rückerstattungen oder Ausgleichsleistungen finden nicht statt.
4. Preiserhöhung
4.1. EUROCENTRES behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für EUROCENTRES nicht vorhersehbar waren.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann EUROCENTRES den Reisepreis nach Maßgabeder nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EUROCENTRES vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EUROCENTRES vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber EUROCENTRES erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch fürEUROCENTRES verteuert hat.
4.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EUROCENTRES den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihremAngebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von EUROCENTRES über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EUROCENTRES den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EUROCENTRES, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. EUROCENTRES hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbartenReisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich möglicheanderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%
- vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 20. bis 14.Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 6. Tag bis Freitag 16 Uhr vor Beginn des Kurse 75%
- ab Freitag 16 Uhr vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt der Reise / des Kurses 90%
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EUROCENTRES nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. Eurocentres behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Eurocentres nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Eurocentres einen solchen Anspruch geltend, so ist Eurocentres verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
6. Versicherungen EUROCENTRES empfiehlt dem Kunden dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und Rückreisekosten), des ELVIA-Security-Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung oder vergleichbarer anderer Versicherungen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder derBeförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann EUROCENTRES bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von EUR 75 pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3. Für das Akademische Semester- und Jahrprogramm gelten die Umbuchungskonditionen in der Preisliste EUR 2009 auf Seite 32 /33.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreiseoder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EUROCENTRES wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungendurch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl EUROCENTRES kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen den Kurs mit weniger Teilnehmern durchführen oder nach Maßgabe folgender Regelungenzurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EUROCENTRES muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen füralle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) EUROCENTRES hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zuverweisen. c) EUROCENTRES ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlnicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von EUROCENTRES später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch EUROCENTRES diesergegenüber geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers und Kündigung durch EUROCENTRES aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Es obliegt dem Kursteilnehmer, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs zu wählen.
10.2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen bei den Lektionen teilzunehmen, soweit er hieran nicht ohne Verschulden(z. B. Krankheit) gehindert ist.
10.3. EUROCENTRES erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert.
10.4. EUROCENTRES kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EUROCENTRES die Reise, andere Reiseteilnehmeroder den Unterricht nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.5. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Kunde gegen die ihm bekannt gegebenen Regeln der Sprachschule oder des örtlichen Bildungsträgers oderder Unterkunftseinrichtung verstößt oder gegen Gesetze des Gastlandes verstößt.
10.6. Eine Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Kursteilnehmer bei der Anmeldung schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat und hieraus ursächlich Beeinträchtigungendes Sprachkurses, anderer Teilnehmer oder des Aufenthalts erwachsen, die auch durch Abmahnung des Teilnehmers oder andere Maßnahmen seitens EUROCENTRES nicht abgestellt werden können.
10.7. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig, wenn die entsprechenden Umstände EUROCENTRES bereits bei Vertragsschluss bekannt waren oder grob fahrlässigunbekannt blieben.
10.8. Die örtlichen Vertreter von EUROCENTRES sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von EUROCENTRES den Reisevertrag zukündigen.
10.9. Kündigt EUROCENTRES, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnenlassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. EUROCENTRES wird diesbezüglich dem Teilnehmer eine Abrechnung übermitteln und die entsprechenden Positionen belegen.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EUROCENTRES wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von EUROCENTRES anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von EUROCENTRES wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlageninformiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüberEUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen EUROCENTRES anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, EUROCENTRES erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn EUROCENTRES oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zuleisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EUROCENTRES oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaftanzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von EUROCENTRES anzuzeigen.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von EUROCENTRES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit EUROCENTRES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von EUROCENTRES für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommenbleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3. EUROCENTRES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von EUROCENTRES sind. EUROCENTRES haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reiseund die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EUROCENTRES ursächlich geworden ist. Eine eventuelle Haftung von EUROCENTRES aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EUROCENTRES unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Fristkann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.
13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und EUROCENTRES Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EUROCENTRES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen zur Ausschlussfrist und Verjährung gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und für Ansprüche aus Körperschäden. Insoweitgelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. EUROCENTRES wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EUROCENTRES schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. EUROCENTRES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EUROCENTRES eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
15.1. EUROCENTRES informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
15.2. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist EUROCENTRES verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EUROCENTRES weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird EUROCENTRES den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von EUROCENTRES begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführungder Luftbeförderung mit der / den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von EUROCENTRES ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt EUROCENTRES ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
15.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von EUROCENTRES über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach derin Abs. 1 bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
15.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist hier abrufbar und in den Geschäftsräumen von EUROCENTRES einzusehen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EUROCENTRES findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen EUROCENTRES im Ausland für die Haftung von EUROCENTRES dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann EUROCENTRES nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von EUROCENTRES gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EUROCENTRES vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und EUROCENTRESanzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als dienachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2007 Reiseveranstalter ist:
Firma EUROCENTRES Fremdsprachen GmbHc / o Haeck, Schlaus&Partner GbR Geschäftsführer: Michael C. Gerber Leiter Verkauf weltweit: Ivo Haefliger Ernst-Wilhelm-Nay-Straße 9 D-50935 Köln
Telefon: +49 (0)221 97 30 92 22 Telefax: +49 (0)221 97 30 92 28 E-Mail: team-de@eurocentres.com
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Eurocentres Seestrasse 246 CH-8038 Zürich
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. 5 gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Rückgabebelehrung
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