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Allg. Geschäftsbedingungen Schweiz 2010 

Art. 1 Anmeldung, Vertragspartner und Mindestalter
Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Formular in der Broschüre oder auf www.eurocentres.com und senden Sie dieses möglichst frühzeitig an Eurocentres oder eine Eurocentres-Vertretung. Vorname und Familienname sind, wie in den benötigten Reisepapieren (Reisepass oder Identitätskarte) vermerkt, einzutragen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Eurocentres gilt der Vertrag zwischen Ihnen (Kursteilnehmer und Vertragspartner) und Eurocentres (Stiftung für Sprachund Bildungszentren, Seestrasse 247, CH‑8038 Zürich, Schweiz) als abgeschlossen. Ist der Kursteilnehmer minderjährig, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der Adresse unterzeichnet ist. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die im Anmeldeformular gemachten Angaben korrekt sind und dass er mit dem Kursteilnehmer solidarisch für den Kurspreis und die weiteren gebuchten Leistungen haftet. In Australien gelten für unter 18-jährige Kursteilnehmer spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com.

Art. 2 Angaben in der Anmeldung
Der Kursteilnehmer / Vertragspartner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass die bei der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Vorliegen von falschen Angaben jederzeit ohne weiteres vom Sprachkurs ausgeschlossen werden kann (z. B. Anfänger, die ein Startdatum wählen, an dem keine Anfängerkurse angeboten werden). Das Kursgeld wird in einem solchen Fall in keiner Form, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Der Kursteilnehmer kann sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von Eurocentres, Pathfinder, jederzeit genau bestimmen. Der Pathfinder- Test ist auch auf www.eurocentres.com verfügbar.

Art. 3 Zahlungsbedingungen
Beim Empfang der Reisebestätigung werden die Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch CHF 350 pro Teilnehmer sowie die Prämien für die kombinierte ELVIA-Reiseversicherung und das ELVIASecurity Package fällig. Die restlichen Kurs- und Unterkunftsgebühren werden sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, wird die Zahlung für sämtliche Leistungen sofort fällig. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Anzahlung zehn Tage nach Versand der Bestätigung, die Restzahlung sechs Wochen vor Kursbeginn belastet. Die Gebühren gelten nur dann als gültig bezahlt, wenn sie auf das von Eurocentres in der Bestätigung der Anmeldung genannte Konto eingezahlt worden sind.

Art. 4 Zahlungsverzug
Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den vorgenannten Terminen, gerät der Vertragspartner ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall ist Eurocentres nicht verpflichtet, den Kursteilnehmer zum Sprachkurs zuzulassen. Der Bestand der Forderung von Eurocentres bleibt hierdurch unberührt. Eurocentres kann die Entschädigung nach Art. 9 verlangen.

Art. 5 Zahlungsnachbeweis
Zu Kursbeginn muss der Kursteilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstiger Gebühren vorweisen. Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen, wird er zum Unterricht und zum Bezug der Unterkunft nicht zugelassen. Die Ansprüche von Eurocentres bleiben in diesem Fall unberührt.

Art. 6 Umbuchungsgebühr
Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung, die von Eurocentres bestätigt worden ist, die Schule, den Kurstyp, die Unterkunft, Daten etc. vor oder nach Kursbeginn ändern wollen, muss Eurocentres zustimmen. Wenn Eurocentres die Änderungen bestätigen kann, wird Ihnen eine Umbuchungsgebühr von CHF 100 berechnet. Beim Sprachenjahr / -semester beträgt die Umbuchungsgebühr CHF 300. Diese ist mit Zugang der Bestätigung zur Zahlung fällig. Diese Gebühr ist nicht zu bezahlen, wenn Sie sich vor Kursbeginn für eine längere Kursdauer entscheiden (eine Kursverlängerung nach Kursbeginn wird wie eine Neubuchung behandelt). Erhalten wir Ihren Umbuchungswunsch weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder nach Kursstart, können zusätzlich zu den Umbuchungsgebühren Kosten anfallen (z. B. für die Unterkunft), die wir Ihnen weiter belasten müssen. Bei Fokuskursen, die länger als vier Wochen dauern, können Sie den Fokus auch während des Kurses wechseln. Ein Wechsel ist jedoch höchstens alle vier Wochen möglich. Wechseln Sie nach weniger als vier Wochen den Fokus, kommen die Umbuchungsgebühren zur Anwendung. Die Schule muss einem Wechsel in jedem Fall zustimmen.

Art. 7 Pass- und Visabestimmungen
Für zahlreiche Staaten gelten Pass- und Visavorschriften. Bitte informieren Sie sich über diese Vorschriften und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite 79 und auf www.eurocentres.com.

Art. 8 Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs wählt. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen und an den Lektionen teilzunehmen. Sollte es durch unregelmässige Teilnahme oder anderes Verhalten des Teilnehmers zu Störungen für die anderen Kursteilnehmer kommen, behält sich Eurocentres das Recht vor, den Teilnehmer von der Schule zu weisen. In diesem Fall wird das Schulgeld unter keinen Umständen zurückbezahlt, auch nicht anteilig.

Art. 9 Abmeldung vor Kursbeginn
Der Vertragspartner kann vor Beginn des Kurses jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Macht der Vertragspartner von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, kann Eurocentres eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem verbleibenden Zeitraum zwischen dem Eingang der Rücktrittserklärung bei Eurocentres und dem geplanten Beginn des Kurses. Die Entschädigungshöhe beträgt 20. bis 14. Tag vor Beginn des Kurses: 25 % des Arrangements 13. bis 7. Tag vor Beginn des Kurses: 50 % des Arrangements 6. Tag bis Freitag 16 Uhr vor Beginn des Kurses: 75 % des Arrangements ab Freitag 16 Uhr vor Beginn des Kurses und Nichterscheinen: 100 % des Arrangements. Zusätzlich werden die Einschreibegebühr von CHF 155 sowie Gebühren für die Organisation der Unterkunft, Prämien für die kombinierte ELVIA-Reiseversicherung oder / und das ELVIASecurity Package in Rechnung gestellt. Massgebend zur Berechnung des Zeitpunktes des Eingangs der Rücktrittserklärung ist das Eintreffen bei Eurocentres. Beim Eintreffen an einem Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag in Zürich ist der nächste Werktag massgebend. Für Kursteilnehmer, die mit einem Studentenvisa in Australien studieren möchten, gelten andere Bestimmungen. Bitte verlangen Sie diese von Ihrem Berater, bevor Sie sich für einen Kurs in Australien anmelden. («Zusatzinformationen Australien». Die Informationen sind auch auf www.eurocentres.com hinterlegt.)

Art. 10 Nichtantritt oder Abbruch des Sprachkurses, Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Bei Nichtantritt, Abbruch des Kurses oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen wie z. B. einzelner Lektionen durch den Kursteilnehmer bleibt der volle Preis geschuldet. Eurocentres ist berechtigt, den vollen Arrangementpreis zu verlangen. Für Studierende mit einem australischen Studentenvisum gelten andere Bestimmungen. Diese erhalten Sie vor der definitiven Buchung von Ihrem Berater, zudem sind die Informationen auf der Eurocentres Website hinterlegt (www.eurocentres.com).

Art. 11 Kündigung und / oder Wechsel der Unterkunft nach Kursbeginn
Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.

Art. 12 Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen irgendwelcher Art muss der Kursteilnehmer unverzüglich dem lokalen Schulsekretariat oder Eurocentres in Zürich mitteilen. Bei von Eurocentres vermittelten Leistungen sind Beanstandungen an den zum Erbringen der Leistung verpflichteten Dritten zu richten. Der Kursteilnehmer kann, sofern der von ihm geltend gemachte und eine von Eurocentres zu erbringende Leistung betreffende Mangel nicht innert angemessener Frist von Eurocentres behoben wird, den Mangel selbständig beheben, wobei Eurocentres die entsprechenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung gegen Beleg ersetzt. Dem Kursteilnehmer bleibt es offen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Etwaige Forderungen sind spätestens innerhalb eines Monates nach der vereinbarten Beendigung des Kurses bei Eurocentres in Zürich mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Wird diese Frist verpasst, so entfallen und verwirken sämtliche Ansprüche unter jedem Rechtstitel. Eurocentres haftet für eigene Leistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird; bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden zudem auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Eurocentres haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung usw. oder Missbrauch von Wertsachen, Fotoapparaten und Videokameras, Mobiltelefonen, Kreditkarten, Bargeld usw. Eurocentres haftet nicht für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. Eurocentres haftet nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Leistungen. Für die ausservertragliche Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.

Art. 13 Versicherungen
Eurocentres empfiehlt dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und Rückreisekosten), des ELVIA-Security Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung.

Art. 14 Mindestanzahl Teilnehmer
Falls die für die Durchführung des Sprachkurses notwendige Mindestanzahl von sechs Kursteilnehmern nicht erreicht wird, informiert Eurocentres den Kursteilnehmer / Vertragspartner mindestens drei Wochen vor Kursbeginn. (Premiumkurse finden in jedem Fall statt.) Kann Eurocentres dem Kursteilnehmer / Vertragspartner keinen anderen Sprachkurs anbieten, erstattet Eurocentres die bereits bezahlten Gebühren zurück. Es besteht kein Recht auf eine Umtriebsentschädigung oder weitergehende Ersatzforderungen. Eurocentres kann im Ausnahmefall auch Kurse mit weniger als sechs Teilnehmern durchführen.

Art. 15 Änderungen bei Preisen, Daten oder den Leistungen
Solange keine Bestätigung der Anmeldung erfolgt ist, ist Eurocentres berechtigt, die im Kurskalender, im Internet oder sonst wie veröffentlichten Daten und Preise jederzeit zu ändern. Nach Vertragsabschluss kann Eurocentres das angegebene Leistungsprogramm ändern, soweit die Änderungen unvermeidlich, unerheblich und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinflussen. Kommt es im Hinblick auf wesentliche Leistungen zu erheblichen Veränderungen, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Sprachkurs zu verlangen, wenn Eurocentres ihm einen solchen anbieten kann. Eurocentres teilt dem Vertragspartner eine solche Veränderung unverzüglich mit. Der Vertragspartner muss seine Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung von Eurocentres geltend machen. Eurocentres ist berechtigt, nach Vertragsabschluss und bis drei Wochen vor Kursbeginn die Preise aus folgenden Gründen zu erhöhen: Anstieg der Beförderungskosten, Zunahme der Abgaben auf bestimmten Leistungen, Erhöhung der Wechselkurse, staatliche verfügte Preiserhöhungen, Einführung oder Erhöhung von staatlichen Abgaben. Bei einer solchen Erhöhung kann der Preis entsprechend angepasst und erhöht werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Vertragspartner die gleichen Rechte wie bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung. Programm- und Leistungsänderungen während des Sprachkurses sind aus nicht vorhersehbaren oder abwendbaren Gründen zulässig, so lange der Gesamtzuschnitt des Programms nicht verändert wird. – Eurocentres behält das uneingeschränkte Recht, Kursteilnehmer entsprechend ihren Sprachkenntnissen in Klassen einzuteilen oder umzuteilen oder andere notwendige Massnahmen für einen korrekten Schulbetrieb zu ergreifen. Art. 16 Datenschutz Ihre persönlichen Daten werden bei uns nur erfasst, wenn Sie einen Katalog bestellen, eine Offerte einholen oder einen Kurs buchen. Die Daten bleiben bei Eurocentres und werden prinzipiell nicht an Drittpersonen oder -organisationen weitergeleitet. Ihre Daten werden nur weitergegeben um – Ihre Unterkunft zu buchen (z. B. Gastfamilie, Studentenwohnheim, Hotel). – einen Kurs oder eine Leistung für Sie zu buchen, die durch ein Eurocentres- Partnerunternehmen durchgeführt wird (z. B. Partnerschulen, Reiseversicherung, Universitäten, Berufspraktika). Im Eurocentres- Katalog sowie auf der Kursbestätigung wird darauf hingewiesen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht zu Eurocentres gehört. – Ihnen den gewünschten Katalog so schnell wie möglich zuzustellen, können wir Ihre Bestellung an einen unserer Vertragspartner in Ihrer Wohnregion weiterleiten. – gesetzliche Bedingungen zu erfüllen, in bestimmten Fällen müssen wir Ihre Daten amtlichen Instanzen (z. B. Einreisebehörden) zugänglich machen. Ihre Daten werden bei Eurocentres in Zürich aufbewahrt. Wir verwenden die Daten, abgesehen von der Beratung und Buchung, dafür, Ihnen, falls gewünscht, Informationen über Produktneuheiten von Eurocentres zuzustellen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie diesen Service nicht wünschen.

Art. 17 Vertragsparteien / Sicherstellung
Der Vertrag kommt zwischen dem Vertragspartner gemäss Art. 1 und der Stiftung für Sprach- und Bildungszentren, Seestrasse 247, 8038 Zürich («Eurocentres») zustande. Eurocentres hat im notwendigen Umfang eine Kundengeldabsicherung abgeschlossen. Art. 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich, Schweiz, vereinbart. Diese Regelungen gelten vorbehältlich zwingend anwendbarer, anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten oder Fragen bitte eine Eurocentres- Buchungsstelle, Telefon +41 (0)44 485 50 40.

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